
Behandlung
von Stirnfalten mit Botox bzw. Botulinumtoxin A
Stirnfalten lassen einen Menschen sorgenvoll erscheinen.
Daher werden Stirnfalten auch oft als Sorgenfalten bezeichnet.
Durch die Anspannung des Muskulus Frontalis (vertikaler
Muskel der Stirn) enstehend horizontale Stirnfalten und die Augenbrauen
werden hochgezogen. Der Mensch "zieht die Stirn hoch".
Stirnfalten können einen Menschen sehr ernst oder sorgenvoll
wirken lassen - auch wenn er es nicht ist.
Dies kann mit einer Behandlung mit Botox bzw. Botulinumtoxin
A korrigiert werden.
Bei einer ausführlichen Beratung wird festgestellt,
woher genau die Grundursache der Bildung der Stirnfalten kommt. Event.
alternative oder ergänzende Behandlungsmethoden werden abgeklärt.
Alternative oder ergänzende Behandlungsmethoden
könnten sein:
Zugleich muß abgeklärt werden, ob eine Behandlung mit Botox sinnvoll ist, denn durch eine falsche Behandlung könnte ein Hängen
der Augenbraue die Folge sein.
Kommt eine Behandlung mit Botox für die Behandlung
Ihrer Stirnfalten in Frage, so werden an unterschiedlichen Stellen
die jeweils erforderliche Menge der Injektionslösung eingebracht.
Vereinfachtes Schema für die Behandlung von Stirnfalten
(je nach Ausprägung und individuellen Voraussetzungen)
Die Behandlung findet im Sitzen oder Liegen statt. Es wird
entlang der vorhandenen Falten in Abständen von 1 bis 2 cm (je nach persönlichen
Voraussetzungen) unterspritzt.
Die Kosten bzw. der Preis für die Behandlung von Stirnfalten
mit Botox bzw. Botulinumtoxin A sind immer abhängig vom notwendigen
Aufwand. Hierbei ist Ihre persönliche Muskelmasse, die Ausprägung
der Falten, das Areal und die vorhandenen Hautstrukturen etc. ausschlaggebend.
In den meisten Fällen bewegt sich der Kostenrahmen
für eine Unterspritzung zwischen EUR 300,- und EUR 800,- inkl. aller
Nebenkosten.
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